Im Lager und Betrieb
Sicherheit, rechtliche Grundlagen, Vorschriften/Normen
Lagereinrichtungen und -geräte gelten als Arbeitsmittel und unterliegen deshalb, wie alle anderen Arbeitsmittel, der Verantwortung des Arbeitgebers. Da sie zahlreichen Einflüssen unterworfen sind, welche zu schweren Beschädigungen führen können, besteht die grosse Gefahr, dass durch Defekte Menschen zu Schaden kommen.
Deshalb gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, Normen und Regeln, die beim Betrieb und der Prüfung eines Regallagers und einer Lagereinrichtung zu beachten sind. Diese Massnahmen dienen zum Schutz der Mitarbeiter, Produkte und Gebäude und sollen weitestgehend sicherstellen, dass die Beschäftigten in diesen Bereichen nicht durch defekte Einrichtungen, nicht konforme Einrichtungskonfigurationen, fehlerhafte Montagen, Geräte und Hilfsmittel, zu Schaden kommen. Ausserdem bieten derartige Überprüfungen auch eine grösstmögliche Gewähr für die uneingeschränkte und effektive Nutzung von Lagern und Einrichtungen.
AUSZUG AUS DER WEGLEITUNG DER EKAS:
Art. 32b VUV Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren. Art. 37 VUV Instandhaltung und Abfallbeseitigung Bei Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind alle erforderlichen Schutzmassnahmen zu treffen. Die für Instandhaltung und Reinigung erforderlichen Einrichtungen, Apparate, Geräte und Mittel müssen zur Verfügung stehen.ZUR INSTANDHALTUNG GEHÖREN:
- Inspektionen (messen, prüfen, erfassen) Feststellen des IST-Zustandes und Vergleich mit dem Soll-Zustand
- Wartung (Reinigung und Pflege) Treffen von Massnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes
- Instandsetzung (austauschen, ausbessern) Wiederherstellen des Soll-Zustandes (Einsatzort / Region / seismischen Zonen ist Rechnung zu tragen)
Zertifizierte
Regalinspektion
FlyerDiese Norm beschreibt, wie ortsfeste Regalsystem aus Stahl betrieben und gewartet werden müssen. Speziell im Hinblick auf die Nutzung von Lagereinrichtungen werden unter anderem auch detaillierte Angaben zur Arbeitssicherheit sowie der korrekten Handhabung von Ladeinheiten gemacht. Ein ganz wesentlicher Teil dieser Norm ist der Kontrolle von Regalen gewidmet. Zusätzlich beinhaltet die Norm SN EN 15635 Regeln dafür, wie Schäden ermittelt und bewertet werden und wie im Schadensfall vorzugehen ist. Insofern gilt die Norm als richtungsweisend für die Überprüfung von Lagereinrichtungen.
DEFINITION / WICHTIGE FACHBEGRIFFE
Als Lagereinrichtungen werden ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke bezeichnet. Beispiele für Regale / Einrichtungen sind:
- Fachboden-Regale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Durchlaufregale
- Einfahrregale
- mehrgeschossige Regaleinrichtungen
- Lagerbühnen
Lagergeräte:
- Paletten
- Stapelbehälter
- Stapelhilfsmittel
EXPERTENINSPEKTION DER REGAL-/LAGEREINRICHTUNG
Diese Inspektionen sind von fachkundigen Personen und im Abstand von maximal 12 Monaten durchzuführen. Verschiedentlich beschreibt man diese Kontrolle auch als „regelmässige Prüfung durch eine befähigte Person“.
Detaillierter
Prüfbericht
Der Sicherheitsbeauftragte muss darüber und von möglichen Beobachtungen oder Vorschlägen beispielsweise zur Verbesserung der Sicherheit oder des Ablaufes einen umfassenden schriftlichen Bericht erhalten, der selbstverständlich ebenfalls zu hinterlegen ist. Unsere Dienstleistung umfasst die Ermittlung der Probleme und der, im Hinblick auf die Norm festgelegten Grenz- und Richtwerte, sowie die entsprechenden Bewertungen.
REGELN ZUR BEWERTUNG VON SCHÄDEN AN STÜTZEN UND AUSSTEIFFUNGSELEMENTEN
Die visuelle Kennzeichnung der Schäden wird farblich in 3 Gefahrenstufen eingeteilt:
- GRÜN: erfordert nur eine Überwachung Der Grenzwert bedeutet keine Verminderung der auf dem Belastungsschild angegebenen Tragfähigkeit und erfordert keine sofortige Reparatur des Systems.
- ORANGE: gefährliche Beschädigung, die baldmöglichstes Handeln erfordert. (Falls nicht innerhalb von 4 Wochen nach der ersten Erkennung behoben, muss sie neu als ROTE Gefahrenstufe gekennzeichnet werden.
- ROT: sehr schwere Beschädigung, die umgehendes Handeln erfordert. (Eine kritische Beschädigung rechtfertigt die sofortige Entladung einer Zone des Regals oder die Sperrung für eine weitere Nutzung.
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