• Lager mit Regalen
  • Mehr Sicherheit für Mensch, Material und Regalsysteme in der Schweiz

    Wir unterstützen Unternehmen dabei, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu vermeiden.

    Mit regelmässigen Prüfungen Ihrer Regalanlagen schaffen wir klare Verhältnisse – für mehr Schutz, weniger Ausfallrisiken und einen ungestörten Betriebsalltag.

    Sicherheit im Lager

    Was bei der Sicherheit von Regalsystemen im Lager zu beachten ist

    Sicherheit im Lager und Betrieb: Vorschriften, Normen und gesetzliche Grundlagen


    Lagereinrichtungen und Regalsysteme gelten als Arbeitsmittel und unterliegen – wie alle anderen Betriebsmittel – der Verantwortung des Arbeitgebers.

    Da sie täglichen Belastungen ausgesetzt sind und durch Stösse, Überlastung oder unsachgemässe Nutzung beschädigt werden können, besteht ein hohes Risiko für Unfälle und Personenschäden.


    Um dieses Risiko zu minimieren, gibt es klare gesetzliche Vorgaben, Normen und Sicherheitsregeln, die beim Aufbau, Betrieb und bei der regelmässigen Prüfung von Lagereinrichtungen und Regallagern zwingend zu beachten sind.

    Diese Massnahmen schützen nicht nur Mitarbeitende, sondern auch gelagerte Waren, Betriebsanlagen und Gebäude.


    Regalsysteme und Lagereinrichtungen sicher prüfen lassen

    Unsere Experteninspektionen stellen sicher, dass Ihre Palettenregale, Kragarmregale, Lagerbühnen und andere   Lagereinrichtungen regelmässig auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Kontrollen erfolgen durch zertifizierte Fachkräfte und sollten mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate) durchgeführt werden.

    So gewährleisten Sie, dass Ihre Regalsysteme den gesetzlichen Vorgaben, Normen (SN EN 15635) und  Sicherheitsanforderungen entsprechen und gleichzeitig   Betriebssicherheit und Effizienz in Ihrem Lager erhalten bleiben.

    Vorteile unserer Experteninspektionen:

    • Präzise und fachgerechte Prüfung aller Lagereinrichtungen
    • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen
    • Dokumentation und Nachweis für interne Audits
    • Beitrag zu Sicherheit am Arbeitsplatz und reibungslosem Betriebsablauf

    

    Broschüre Regalinspektionen (PDF)

    Mögliche Gefährdungen

    Die Infrastruktur muss so installiert sein, dass weder am Produkt, Gebäude und vor allem den Personen, die die Infrastruktur bewirtschaften keine Nachteile und unnötigen Risiken ausgesetzt sind.

    • Fehlender Trennung von Kunden- und Staplerverkehr
    • Verblassten oder fehlenden Bodenmarkierungen /-kennzeichnungen
    • Hindernisse im Verkehrsweg, keine Geschwindigkeitsbegrenzung
    • Durch nicht bestimmungsgemässe Verwendung,
    • Überlastung, einseitige Belastung, Schweissnahtbruch
    • Verwendung falscher Lagergeräte (Paletten),
    • Falsche/schlechte Positionierung der Lagergeräte,
    • Fehlender, beschädigter Anfahr-/Eckschutz (u.a. falsche Bedienung eines Schubmaststaplers),
    • Falsche Montage (Montageanleitung), Lotabweichungen
    • Fehlende Regalbeleuchtung, Schäden an Trägern, Regalböden
    • Fehlende Schilder, Rost, Verdrehung von Stützen
    • Mangelhafte Ausbildung/Unterweisung der Staplerfahrer, Lagerpersonals
    • Zu enge Regalgänge, falsche Unterlagsplatten
    • Überstehende Lasten, schräg sitzende Paletten
    • Fehlende Sicherungsstifte, Durchschubsicherungen
    • Angefahrene Stützen, Träger und Aussteifungselemente


    Gefährdungen erkennen und priorisieren

    Typische kritische und gefährdete Lagereinrichtungen werden anhand der farblichen Gefahrenkategorien GRÜN / ORANGE / ROT bewertet. So lassen sich Risiken in Regalsystemen, Palettenregalen und Lagerbühnen klar erkennen und priorisieren.
    Die Kategorisierung unterstützt Unternehmen dabei,
    Sicherheitslücken zu identifizieren, Massnahmen gezielt umzusetzen und die Betriebssicherheit im Lager nachhaltig zu erhöhen respektive wiederhestellen.

    AUSZUG AUS DER WEGLEITUNG DER EKAS

    Instandhaltung von Lagereinrichtungen – gesetzlich geregelt und sicher umgesetzt

    Arbeitsmittel wie Regale und Lagereinrichtungen müssen regelmässig instand gehalten werden – das schreibt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) vor. Gemäss Art. 32b und Art. 37 VUV ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitsmittel fachgerecht zu warten, zu prüfen und bei Bedarf instand zu setzen.

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      Dabei gilt: Die Instandhaltung muss dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort angepasst sein – auch seismische Besonderheiten einer Region sind zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen die Arbeiten dokumentiert und mit den erforderlichen Schutzmassnahmen durchgeführt werden.


      Was zur Instandhaltung gehört:

      • Inspektion

      Erfassung des aktuellen Zustands von Regalanlagen durch Messen, Prüfen und Vergleichen mit dem Soll-Zustand.

      • Wartung

      Reinigung, Pflege und vorbeugende Massnahmen, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Einrichtung zu erhalten.

      • Instandsetzung

      Austausch oder Reparatur beschädigter Teile zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes – angepasst an Standortbedingungen.


      Die AIL-Service GmbH unterstützt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Umsetzung dieser Vorgaben – von der Inspektion über die Dokumentation bis zur Handlungsempfehlung.


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